Rechtliches & Vorschriften
-
Bestimmungen der Fischereierlaubnis & Bezirksfischereiverordnung Unterfranken / Hessische Verordnung beachten
-
Aalfangverbot in Hessen (seit 2023, EU-weite Schutzmaßnahme)
-
Wels & Grundeln: Keine Schonzeit, kein Schonmaß – müssen entnommen werden
-
Original-Angelerlaubnis ist immer mitzuführen
-
Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten (AVFiG Bayern)
Fischbesatz 2024
Gesamtwert: ca. 75.000 € (ohne Nebenkosten)
Eingesetzt wurden u. a.:
-
- 1.800 kg Karpfen K II (~600 g/St.)
-
- 1.650 kg Rotaugen / Weißfische
-
- 2.500 Hechte (25–40 cm)
-
- 4.800 Zander (15–30 cm)
-
- 450 kg Farmaale (~47.000 St.)
Bestands- & Fangentwicklung
-
Niedriger Bestand fangfähiger Zander, Hechte, Barsche sowie insgesamt aller Weißfischarten
-
Verteilung der Weißfischarten: Wenige Brachsen und Rotaugen, mehr Rapfen, Nasen, Nerflinge
-
Sehr starke Welspopulation
-
Der Kormoran macht unserem Fischbestand weiterhin Probleme
Auswertung Fangberichte der Jahreskarteninhaber: Gesamtfang 2024: ca. 12.000 kg
Hinweise für Angler
-
Kleine Weißfische sind wichtig als Futter für Raubfische
-
Nur auf Fische angeln, die tatsächlich verwertet werden können (Tierschutz & Hegeziel)
-
Passen Sie Ihr Angelverhalten bitte an diese beiden obigen Punkte an
-
Angelplatz sauber hinterlassen
Wünsche für 2025
Unfallfreies, erfolgreiches & erholsames Angeln am Main!
Petri Heil wünscht die Fischerzunft Aschaffenburg & Kleinostheim e. V.