Zur Beantragung eines Jahreserlaubnisscheines füllen Sie bitte das untenstehende Formular komplett aus.
Bewerber, die innerhalb der letzten 2 Jahre bereits im Besitz einer Jahreskarte waren, gelten als Altbewerber und werden bei der Vergabe bevorzugt.
Alle anderen Bewerber gelten als Neubewerber.
Da die Anzahl der Jahreserlaubnisscheine begrenzt ist, können nur frei werdende Erlaubnisscheine an Neubewerber vergeben werden. Dies geschieht auf Basis der Summe der Monatskarten der letzten 7 Jahre.
Die Entscheidung, wer von den Neubewerbern einen Jahreserlaubnisschein erhält, fällt verständlicherweise erst Mitte Januar 2024. Sie werden dann von uns benachrichtigt.
Für Altbewerber gilt folgendes:
In Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Unterfranken kontrollieren wir Anfang Januar die Bezahlung des Verbandsbeitrages. Nichtzahler und Säumige schließen sich automatisch und ohne weitere Erinnerung vom Erhalt einer Jahreskarte 2025 aus.
Ein Antrag auf einen Jahreserlaubnisschein begründet noch keinen Anspruch auf einen Jahreserlaubnisschein!