Zur Beantragung eines Jahreserlaubnisscheines für das Jahr 2025 füllen Sie bitte das untenstehende Formular komplett aus.
Bewerber, die innerhalb der letzten 2 Jahre bereits im Besitz einer Jahreskarte waren, gelten als Altbewerber und werden bei der Vergabe bevorzugt.
Alle anderen Bewerber gelten als Neubewerber.
Da die Anzahl der Jahreserlaubnisscheine begrenzt ist, können nur frei werdende Erlaubnisscheine an Neubewerber vergeben werden. Dies geschieht auf Basis der Summe der Monatskarten der letzten 7 Jahre.
Die Entscheidung, wer von den Neubewerbern einen Jahreserlaubnisschein erhält, fällt verständlicherweise erst Mitte Januar 2025. Sie werden dann von uns benachrichtigt.
Mitglieder eines Aschaffenburger Angelvereins, die Ihre Angelkarten normalerweise über den Verein beziehen, wählen bitte ihren Verein unter „Zugehörigkeit Verein“ aus. Wir werden mit dem Verein die Vereinsmitgliedschaft prüfen. Anschließend bezahlen und erhalten Sie Ihre Jahreskarte wie gewohnt über den Verein.
Für Altbewerber gilt folgendes:
In Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Unterfranken kontrollieren wir Anfang Januar die Bezahlung des Verbandsbeitrages. Nichtzahler und Säumige schließen sich automatisch und ohne weitere Erinnerung vom Erhalt einer Jahreskarte 2026 aus.
Ein Antrag auf einen Jahreserlaubnisschein begründet noch keinen Anspruch auf einen Jahreserlaubnisschein!
Hinweis: Es kann vorkommen, dass auf Mobilgeräten die Eingabe des Datums nicht im passenden Format möglich ist. Dies führt ggf. zu einem Fehler beim Senden des Antrages. In dem Fall versuchen Sie es bitte erneut an einem Computer.